URHEBERRECHTE DER LICHTBILDWERKE

Mit den zu rein privater Nutzung angefertigten Reproduktionen verbindet die Deutsche Bô Yin Râ-Stiftung das Anliegen, das Werk in einer Qualität und in einem Umfeld zur Verfügung zu stellen, die dem Maler gerecht werden. Die Bilder wollen als abgeschlossenes Kunstwerk um ihrer selbst willen betrachtet und weder verändert noch für artfremde Zwecke missbraucht werden. Aus diesem Grund und nicht aus kommerziellem Interesse verweisen wir auf einige Regelungen des Urheberrechtes (UrhG) und hoffen, dass sie schon aus eigenem Antrieb von den Lesern dieser Seiten befolgt werden.


Lichtbildwerke genießen einen Schutz von 50 Jahren nach der Veröffentlichung (§ 72 UrhG – Lichtbilder). Die Deutsche Bô Yin Râ-Stiftung besitzt die Rechte der von ihr erstellten Lichtbildwerke und ist somit befugt, diese Rechte zu verwalten und zu verteidigen.


Änderungen des Bildes, auch Überdrucke, oder des Bildnamens sind nicht gestattet (§ 14 UrhG – Entstellung des Werkes).


Jede Nutzung der Bilder, einschließlich der Veröffentlichung oder Adaption, erfordert eine schriftliche Genehmigung der Deutschen Bô Yin Râ-Stiftung. Anfragen hierzu sind an info@bo-yin-ra-stiftung.de zu richten (§ 31 UrhG – Einräumung von Nutzungsrechten). Im Falle der Genehmigung muss die Bildunterschrift den Namen des Autors, den Titel des Werks und die Bildquelle © Deutsche Bô Yin Râ-Stiftung enthalten (§ 13 UrhG - Anerkennung der Urheberschaft).


Eine Speicherung in Bilddatenbanken oder die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. (§ 17 – Verbreitungsrecht, § 19a UrhG – Recht der öffentlichen Zugänglichmachung).


Share by: